Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ausarbeitung (PDF) zur Einführung von Kennzeichen-Scannern zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung geäußert. Schon am 14. Dezember hatte der Bundesrat das Gesetz wegen ehrheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt.
Thomas Pany von Telepolis hat sich das Gutachten näher angeschaut:
Gestützt auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das etwa 2008 auch direkt Bezug zur Erfassung von Autokennzeichen genommen hat, legen die wissenschaftliche Dienste kritische Punkte dar, die im Konflikt mit dem Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung stehen.
Im Wesentlichen betreffen sie das Ausmaß der Überwachung, was das Gebiet anbelangt wie auch die Betroffenen, da auch Beifahrer auf den Fotos sind; die Dauer der Datenspeicherung, ungenaue Angaben zur Löschung und die Auswirkung auf das Verhalten, Stichwort hierzu ist: „Einschüchterung“.
Nach dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Auf den Bildern sind Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Die erfassten Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstößt. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.
Liegt ein Verstoß vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bußgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu einem halben Jahr lang über Daten vieler Autofahrer:innen eines Straßenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.
Blaue Plakette als Alternative
Der Gesetzesentwurf wurde weithin – bis in die SPD hinein – kritisiert. In einem Interview mit netzpolitik.org nannte die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Pläne eine „pauschale Kriminalisierung aller Autofahrer“. Es würde mit dem Gesetz „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Für die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten mit geringem Bußgeld einen solchen Aufwand zu betreiben, der datenschutzrechtlich höchst bedenklich ist, sei unverhältnismäßig.
Als Alternative zur Kennzeichenerfassung haben die Grünen die Einführung einer „blauen Plakette“ vorgeschlagen. Diese wird an der Windschutzscheibe angebracht, wie schon die Feinstaubplakette. Aufgrund der Sichtbarkeit erleichtert die Plakette der Polizei Stichproben und Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung der Fahrverbote. Diese Variante würde deutlich geringer in Grundrechte eingreifen.
